Preise


Individuelle Angebote auf Selbstkostenbasis


Neben den Leistungen der Pflegekasse bieten wir auch eine Vielzahl von individuell zugeschnittenen Betreuungsangeboten auf Selbstkostenbasis an. Ob Sie zusätzliche Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Terminen oder spezielle Freizeitaktivitäten wünschen – wir erstellen ein maßgeschneidertes Betreuungsprogramm, das genau auf Ihre Anforderungen abgestimmt ist.

Unser Ziel ist es, Ihnen die größtmögliche Flexibilität und Auswahl zu bieten, damit Sie genau die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um mehr über unsere Angebote zu erfahren oder ein unverbindliches Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen!

In Situationen, in denen Pflege und Betreuung plötzlich notwendig werden, stellt sich oft die Frage nach den finanziellen Aspekten.

Pflegebedürftige können sich die Kosten für die Inanspruchnahme der Angebote zur Unterstützung im Alltag von den Pflegekassen erstatten lassen, dafür stehen folgende Budgets zur Verfügung:


Pflegegrad I

Entlastungsleistungen (131€/Monat) mehr dazu


Pflegegrad II-V

Entlastungsleistungen (131€/Monat) mehr dazu


Verhinderungspflege

 

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr betragen. mehr dazu

Zum 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zusammengefasst werden. Damit wird für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege ab dem 1. Juli 2025 ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag zur Verfügung stehen, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können. Die bisherigen unterschiedlichen Übertragungsregelungen zwischen Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden damit entfallen. Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr betragen.


Pflegesachleistung

(Umwandlung max. 40%/Monat)
In diesen Fällen können wir auf Wunsch direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abrechnen mehr dazu

Anspruch darauf haben Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5, die in häuslicher Umgebung gepflegt werden.